Facebook überarbeitet Promotion Guidelines für Gewinnspiele
Interessante Neuerung bei Facebook: Plötzlich ist das erlaubt, was seit Jahren verboten war. Gewinnspiele mussten bislang zwingend über einen sogenannten Tab oder eine App abgewickelt werden. Das bedeutet, dass die Quelldaten physikalisch nicht bei Facebook liegen, sondern auf einem externen Server gehostet werden. Außerdem benötigt jede Aktion nach deutschem Recht Teilnahmebedingungen und Hinweise zum Datenschutz (wenn man es denn komplett legal ablaufen lassen möchte).
Was Facebook nun kürzlich freigegeben hat sind Promotions und Gewinnspiele über Standardfeatures von Facebook selbst, also z. B. so Sachen wie „Jeder der diesen Beitrag liked, nimmt an einer Verlosung teil“. Jahreslang wurde sich dagegen gesträubt und solche Kampagnen verhindert, nun plötzlich die Kehrtwende in dieser Sache. Als Page-Betreiber darf man nun also laut Facebook fast alles nutzen, was Facebook so anbietet. Jedoch gibt es eine Einschränkung: Markierungen auf Fotos dürfen nicht für ein Gewinnspiel eingesetzt werden („Jeder der sich auf unserem Foto verlinkt, nimmt an der Verlosung eines neuen iPhones teil!“ – verboten).
Außerdem muss beachtet werden, dass jede Aktion wie oben schon angeschnitten Teilnahmebedingungen haben muss, die der Teilnehmer aktiv akzeptieren müssen (kennt man ja von üblichen Gewinnspielen, Häckchen setzen in dem kleinen Kästchen „Ich hab die Teilnahmebedingungen und Hinweise zum Datenschutz gelesen und akzeptiere diese“). Wo man auch schon beim nächsten Punkte wäre: Datenschutzbestimmungen. Diese sind genauso unabdingbar wie die Teilnahmebedingungen. Außerdem muss ein Hinweis zur Aktion erfolgen, dass diese nicht von Facebook veranstaltet wird, sondern der Betreiber der jeweiligen Page dafür verantwortlich ist. Darf auch auf keinen Fall fehlen!
Es ist also nicht wie erst kurz gedacht viel einfacher geworden, sondern gibt weiterhin viele Dinge bei Facebook Promotions zu beachten, wenn man eine korrekte Aktion auf Facebook durchführen will. Für umfangreiche Involvement-Kampagnen wird man weiterhin auch auf Apps setzen (müssen). Bei kleineren Verlosungen mal zwischendrin, hat man neue Möglichkeiten, jedoch ist nicht Facebook Gesetzgeber und nur weil das Social Network Dinge frei gibt, heißt es nicht, dass diese auch so ohne weiteres dem deutschen Gesetz entsprechen. Daher: Besser zweimal über das nächste Gewinnspiel und die Mechanik nachdenken als vorschnell etwas zu starten.
Am 12. Mai 2024 um 16:15 Uhr
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