Auswirkungen und Gefahren von Digital Rights Management
Nachdem bei der Betrachtung von Pro und Kontra bereits teilweise auf Auswirkungen und Gefahren des Digital Rights Management eingegangen wurde, werden nun weitere positive sowie negative Aspekte genannt und analysiert, die vor allem im aktuell brisanten Kontext der Musik- und Filmbranche stehen.
Vor der "Digitalisierung" war das Urheberrecht nie dafür gedacht, jede Anwendung von jedem Teil eines urheberrechtlichen geschützten Stücks zu erfassen, zu registrieren und zu verrechnen. Die Portierung dieses Rechtes in das moderne Internetzeitalter mit rückständi-gen Business Modellen begründet die geringe Akzeptanz selbiger. Bisherige Geschäftsmodelle des "physischen" Erwerbs von Tonträgern erforderten eine Vielzahl von Mittlern, die für den Vertrieb zuständig waren (bspw. in der Produktion und dem Transport). Bei der digitalen Distribution fällt ein Großteil dieser Kosten weg, was sich nach Meinung vieler Konsumenten nicht in der Preispolitik von Online-Musikportalen wiederspiegelt. Es bieten sich neben dem Finanziellen nur wenige Anreize für den User legal Musik zu beziehen.
Die Gesamtentwicklung der Verschärfung des UrhG und verbundener Durchsetzung von Rechtemanagementsystemen erweckt in der Öffentlichkeit bisher den Anschein, dass nur Unternehmensinteressen gestärkt und vertreten werden. Der Nutzer wird durch die Industrie kriminalisiert und mit Schwerverbrechern gleichgestellt, anstelle ein anderes Bewusstsein in Bezug auf das Urheberrecht vermittelt zu bekommen. Immer mehr Pauschalabgaben auf Medien (CD, DVD etc) und Peripherie (Scanner, Drucker, Brenner usw.) führen zu keiner Legalisierung. Es kommt die Frage nach dem Sinn solcher Gebühren, die an die GEMA, VG Wort usw. abzutreten sind, auf, da scheinbar kein auf Anhieb erkennbarer Gegenwert gelei-stet wird. Die Musikindustrie vertreibt des weiteren so genannte kopiergeschützte „Un-CDs“, die beabsichtigt nicht dem normierten CD-Standard entsprechen, nichtsdestotrotz als solche verkauft werden (dürfen) und teilweise in älteren Abspielgeräten oder Autoradios deshalb nicht genutzt werden können. Bezahlt werden muss hierfür jedoch der reguläre volle Preis. Ein gewisses Frustrationspotential durch diese Umgangsweise mit zahlenden Kunden ist nicht abzustreiten, welches sich wiederum in Ablehnung der gebotenen DRM-Konzepte zum digitalen legalen Erwerb niederschlägt.
Der Begriff „Trusted Computing“ ist bereits genannt worden und darf im Zusammenhang mit DRM nicht unerwähnt bleiben. DRMS stellen Softwarelösungen dar, die verhältnismäßig leicht umgangen oder manipuliert werden können. Trusted Computing hingegen wird hard-wareseitig in jedem zukünftig hergestellten PC vertreten sein (IBM baut TC-Module bereits in Notebooks ein). Die Kombination dieser beiden Teile ermöglicht dem Rechteinhaber völlig neue Szenarien. Ein simples Beispiel soll der Veranschaulichung dienen: auf einen Trusted Computing PC befinden sich DRM-geschützte Audiodateien, die der Nutzer nur abspielen kann, wenn er dafür Lizenzen erworben hat. Die Wiedergabe seiner alten (legal) im MP3-Format archivierten CD- und Plattensammlung ist nicht möglich, da der Trusted Computing Chip auf seinem Motherboard das Aufrufen dieser Dateien verbietet und nur mit DRM-versehenen Tracks zulässt. Dem Nutzer werden aktuelle Rechte entzogen, er wird fremd-kontrolliert und zugespitzt formuliert wird ihm vorgeschrieben, was er hören darf oder auch nicht. Eine gewisse Art der Zensur findet statt. Übergeordnete Instanzen diktieren das Ver-halten des Menschen. Diese „Horror-Vision“ lässt sich ebenso auf alle anderen digitale Inhal-te übertragen.
Des weiteren sollte nicht unbeachtet bleiben, dass es einen gewissen Missbrauch von Inhalten immer gegeben hat (z. B. Kopieren von Büchern) - auch ohne das Internet und Filesha-ringsysteme. Vor der "Digitalisierung" reichte den Rechteinhabern in diesem Fall die Vergütung über Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst. Aktuell wer-den immer mehr Abgaben erhoben und nichtsdestotrotz mächtige DRMS gefordert.
Durch die starre Haltung der Content Provider, vor allem der Musikindustrie, wurden viele Gegenbewegungen ins Leben gerufen wie z. B. privatkopie oder BOF (Bits Of Freedom, europäisch aktiv), die sich für die Rechte der Nutzer stark machen und sich nicht von Paro-len und zweifelhaften Kampagnen einschüchtern lassen.
Auch der Chaos Computer Club trat mit groß angelegten Aktionen in Erscheinung. So wurde Ende April 2004 zu einem kompletten Boykott der Musikindustrie aufgefordert . Plädiert wird, dass Informationsfreiheit kein Verbrechen ist und die Branche nicht den Nutzern die Schuld geben solle, wenn sie selber den Beginn des Informationszeitalters verschlafen und es versäumt hat, ihr Geschäftsmodell an die digitale Welt anzupassen.